Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2006 - 4 M 295/06 |
Volltextveröffentlichung
- magdeburg
Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz (Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnung eines Studenten)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2010 - 4 L 321/08
Zweitwohnungssteuer bei Nebenwohnung im Studentenwohnheim; Auslegung eines …
Er begründet auch, dass ein Eingriff in die Freizügigkeit des Art. 11 Abs. 1 GG verhältnismäßig ist (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 13.09.2006 - 4 M 295/06 -).Wie bereits im Beschluss vom 6. Mai 2008 - 4 O 258/08 - ausgeführt, entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.09.2006 - 4 M 295/06 - m. w. N; Beschl. v. 11.08.2006 - 4 M 319/06 -), dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.
Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (OVG LSA, Beschl. v. 13.09.2006, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 4 L 64/09
Zur Zweitwohnungssteuerpflicht von Studenten
Er begründet auch, dass ein Eingriff in die Freizügigkeit des Art. 11 Abs. 1 GG verhältnismäßig ist (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 13.09.2006 - 4 M 295/06 -).